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Jana Lamers - Hundetraining und Ernährungsberatung

Telefon: 0174 74 10 283

E-mail: jana@janas-hundewelt.de

Anschrift: Bruckmühlweg 7, 83512 Wasserburg am Inn

Fragebogen Erstkontakt

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Allgemeingültige Geschäftbedingungen

  1. Training
  • Trainingsinhalt, Dauer, Anzahl der Einheiten und Kosten des Hundetrainings ergeben sich aus der Absprache mit dem Kunden/ der Kundin. 
  • Die Kosten für die Trainingsstunden sind entweder in bar nach der jeweiligen Trainingsstunde zu entrichten oder können per Überweisung oder per Paypal auf die unten genannten Konten gesendet werden.
  • Grundsätzlich findet das Training bei jedem Wetter statt. Sind die Wetterverhältnisse unzumutbar, wird die Trainingsstunde von Frau Jana Lamers abgesagt und ein neuer Termin vereinbart.
  • Einzelstunden sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn durch den Kunden/ die Kundin abzusagen. Für rechtzeitig abgesagte Termine wird ein neuer Termin vereinbart. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine sind in vollem Umfang zu bezahlen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung einer Kursstunde, wenn diese verpasst wurde (bezieht sich auf Kurspakete mit zeitlich festgelegten Terminen). 
  • Verspätungen des Kunden/ der Kundin gehen zu Lasten des Kunden/ der Kundin. Es besteht kein Anspruch auf eine Verminderung der Vergütung oder Verlängerung des vereinbarten Termins. 
  • Frau Lamers behält sich das Recht vor, in Fällen, in denen der Kunde/ die Kundin sich nicht an die Trainingsvereinbarungen oder die Anweisungen von Frau Lamers hält, das Hundetraining nach eigenem Ermessen zu beenden. In diesem Fall  erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
  • Eine 5er/ 10er Karte für die Kursstunden kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  • Eine 5er/ 10er Karte ist nicht standort- oder kursgebunden. Sollte ein Kurs nicht mehr stattfinden können, besteht keine Rückerstattungspflicht. 
  • Eine 5er/ 10er Karte ist nach Erhalt ein Jahr gültig. 
  • Maximale Teilnehmeranzahl in der Gruppe ist auf sieben Mensch-Hund-Teams begrenzt. Die Platzvergabe erfolgt durch die Zusage in der Whatsappgruppe. Die zeitliche Reihenfolge der Zusagen bestimmt die Platzvergabe. Es gilt kein Anspruch auf einen Gruppenplatz, wenn alle bereits ausgebucht sind.

2. Verpflichtungen des/der Hundebesitzers/-in

  • Der Kunde/ Die Kundin versichert, dass sein/ ihr Hund behördlich angemeldet ist.
  • Der Kunde/ Die Kundin hat für seinen/ ihren Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Der Kunde/ Die Kundin weist für seinen/ ihren Hund einen aktuellen und ausreichenden Impfschutz nach. Hierfür ist ein gültiger EU-Heimtierausweis vorzulegen.
  • Hunde,  die unter  einer  ansteckenden Krankheit  leiden,  werden nur  nach  persönlicher Absprache mit Frau Lamers trainiert.
  • Der Kunde/ Die Kundin ist verpflichtet Frau Lamers Auskunft über akute und chronische Erkrankungen, sowie über Verhaltensauffälligkeiten jeder Art zu geben.
  • Der Kunde/ Die Kundin sammelt Hinterlassenschaften seines/ ihres Hundes während der Stunde auf und entsorgt diese ordnungsgemäß.
  • Die Verwendung von Stachelhalsbändern und tierschutzwidrigen Hilfsmittel ist grundsätzlich untersagt.

3. Haftung

  • Die Teilnahme an den Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Der Kunde/ Die Kundin haftet für alle von ihm/ ihr und seinem/ ihrem Hund während des Trainings  verursachten  Personen-, Sach-  und Vermögensschäden. Der Kunde/ Die Kundin haftet darüber hinaus für Schäden, die ihm/ ihr,  seinem/ ihrem  Hund,  der Trainerin  oder  einem Dritten  durch  falsche Angaben  oder Fahrlässigkeit entstehen.
  • Die  Haftung von  Frau  Lamers für  Personen-,  Sach- oder  Vermögensschäden,  die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden  durch  teilnehmende Hunde wird ausgeschlossen.
  • Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Begleitpersonen des Kunden/ der Kundin.
  • Während des Trainings ist den Anweisungen von Frau Lamers Folge zu leisten.
  • Der Erfolg des Trainings ist maßgeblich von der Umsetzung der Trainingsinhalte durch den Kunden/ die Kundin abhängig. Daher übernimmt Frau Lamers keine Erfolgsgarantie.
  • Das Spielen der Hunde untereinander im Freilauf erfolgt auch während der Gruppenstunde auf eigene Gefahr.

 

4. Datenschutz

  • Frau Lamers ist zur Beachtung der Schweigepflicht und der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. 
  • Soweit es für die Erstellung von Trainings- und ernährungsplänen, der Dokumentation der individuellen Beratung und Organisation erforderlich ist, dürfen personenbezogene  Daten  des Kunden/  der  Kundin für  eigene  Zwecke erhoben, dokumentiert, gespeichert und verarbeitet werden. Da laut Bescheid  des Landratsamtes Rosenheim vom 12.04.2016 die Dokumentation zu den  einzelnen Kunden/ Kundinnen drei Jahre aufbewahrt werden muss, ist Frau  Lamers berechtigt die Kundendaten und die dazugehörigen  Falldokumentationen  drei Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen dem Landratsamt Rosenheim vorzulegen.
  • Im Rahmen des Trainings von Frau Lamers gemachte Fotos und Videoaufnahmen sind zur Anlage an die Falldokumentation des entsprechenden Kunden/ der entsprechenden Kundin freigegeben. Für eine weitere Verwendung dieser Fotos und/ oder Videoaufnahmen, wie etwa auf der Webseite janas-hundewelt.de, auf  der Instagramseite von janaida307 oder für Vorträge die Frau Lamers hält, muss  der Kunde/ die Kundin sein/ ihr schriftliches Einverständnis geben.
  • Frau Lamers kommuniziert mit ihren Kunden/ ihren Kundinnen über Telefon, Email oder SMS. Für andere Kommunikationswege gibt der Kunde/ die Kundin sein/ ihr Einverständnis (siehe unten).

 

5. Einverständniserklärungen

  • Ich bin damit einverstanden, dass ich nach Absprache per WhatsApp kontaktiert werden darf. 
  • Ich willige ein, dass Fotos und Videos von mir und meinem Hund nach vorheriger Absprache und Auswahl zu werblichen Zwecken auf der Homepage von janas-hundewelt.de und auf der Instagramseite von janas_hundewelt verwendet werden dürfen.
  • Ich willige ein, dass ich nach vorheriger Absprache auf den oben genannten Seiten verlinkt werden darf.

 

6. Schlussbestimmung

  • Sollten einzelne  oder  mehrere Bestimmungen  dieses  Vertrages teilweise  oder  ganz nichtig,    anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

 

 

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